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Bürgerinitiative gegen Müllverbrennung in Salzbergen e.V. |
Archiv (Einladung Mitgliederversammlung am 03.12.2004)
Bürgerinitiative gegen Müllverbrennung in Salzbergen e.V.
Vorsitzender: Winfried Furch, Tannenweg 9, 48499 Salzbergen
Salzbergen, 12.11.2004
Sehr geehrte Mitglieder,
In der Anlage erhalten Sie die Einladung zur Versammlung unserer Bürgerinitiative.
Der Termin wurde so gewählt, damit Ihnen über die aktuellen Änderungen im Bereich "Immissionsschutz" berichtet werden kann.
Des weiteren wollen wir die zukünftige Höhe der Mitgliedsbeiträge mit Ihnen besprechen. Hier liegt die Bandbreite bei der Belassung der jetzigen Beitragshöhe bis zur evtl. Beitragsfreiheit bei weiterhin bestehender Mitgliedschaft.
Ich würde mich freuen, wenn ich Sie zu unserer Versammlung am Freitag, 03.12.04 begrüßen könnte.
Müt freundlichen Grüßen
gez.: Winfried Furch
Einladung
zur ordentlichen Hauptversammlung der
Bürgerinitiative gegen Müllverbrennung in Salzbergen e.V.
am Freitag, 03.12.2004 um 19.30 Uhr in der Gaststätte Bolte, Bahnhofstr., Salzbergen
Tagesordnung
Top 1 Begrüßung und Eröffnung der Versammlung durch den Vorsitzenden
Top 2 Wahl des/der Protokollführers/in
Top 3 Feststellung der Ordnungsmäßigkeit zur Einladung der Versammlung
Top 4 Bericht zum aktuellen Stand durch den Vorsitzenden
a) Änderung der 13. BimschVO
b) Quecksilberbelastung durch MVA's s
Top 5 Verlesen des Protokolls der Versammlung vom , 31.01.2003
Top 6 Verlesen des Geschäftsberichtes der Jahre 2003 und 2004
Top 7 Verlesen des Kassenberichtes der Jahre 2003 und 2004
Top 8 Bericht der Kassenprüfer
Top 9 Antrag auf Entlastung des Gesamtvorstandes durch die Kassenprüfer
Top 10 Mitgliederbeiträge
Top 11 Verschiedenes
Top 12 Wahl des/der Wahlleiters/in
Top 13 Satzungsgemäße Wahlen
2. Vorsitzende(r)
2. Kassierer(in)
2. Schriftführer(in)
eine(n) Kassenprüfer(in)
Top 14 Schlusswort des Vorsitzenden
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12. November 2004
Bürgerinitiative gegen Müllverbrennung in Salzbergen e.V.
gez.: Winfried Furch (Vorsitzender)
Vorliegende Einladung zur Hauptversammlung 2004 wird den
eingetragenen Mitgliedern der o.g. BI zeitlich ordnungsgemäß zugestellt.