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Archiv (Hauptversammlung am 31.01.2003)




Archiv | Presse


Hauptversammlung am 31.01.2003

Salzbergen. (BI Eigenbericht)

Erstes wichtiges Thema des Abends war verständlicherweise das Gerichtsurteil und der Stand der Dinge dazu. Am 15.01.2003 fand in Lüneburg vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) das Verfahren zu unsere Klage statt. Es ging nach wie vor um den Vorbescheid, der im Januar 1999 von Bezirksregierung Weser Ems erteit worden ist und um die Klage, die wir daraufhin eingereicht hatten. Die Details mit der Sofortvollziehung des Vorbescheides und unserer Klage auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Sofortvollzuges kann man vernachlässigen. Ebenso die Klagen an Nebenschauplätzen, wie die gegen die 1. und 2. Teilbaugenehmigung.

Ergebnis unserer Klage vor dem OVG gegen die Bezirksregierung Weser Ems:

Urteil: Im Namen des Volkes! Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen.

Unser Rechtsanwalt Herr Kall hatte einen schweren Schlaganfall, weshalb uns unser Rechtsanwalt Herr Hegemann aussführlich Rechtsanwalt Herr Hegemann über das Verfahren berichtete. So konnten wir im mündlichen Verfahren noch einige neue Argumente vortragen. Nach knapp zwei Verhandlungsstunden waren alle Argumente ausgetauscht. Leider konnten wir die Richter von unserer Position nicht überzeugen.

Was bedeutet das nun für die Zukunft? Noch liegt die schriftliche Begründung des Urteils nicht vor, deshalb kann man dazu erst einmal nichts sagen. Unser Rechtsanwalt Herr Hegemann wird sich die Begründung sehr genau anschauen. Ist die Begründung nicht korrekt, oder weicht das Urteil in wesenlichen Dingen von Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes ab, so könnte man die Zulassung zur Revision beantragen. Dieses würde vom Bundesverwaltungsgericht geprüft werden. Gesetzt dem Falle, sie würde die Revision zulassen, könnte man dann die Revision einreichen.

Diese Entscheidung, ob wir, die BI, noch einen Schritt weitergehen, hängt also von der noch ausstehenden schriftlichen Begründung der Richter des OVG Lüneburg, von der Einschätzung unseres Anwaltes und letztenendes von den Mitgliedern ab. Dazu zur gegebener Zeit mehr.

Soweit der Bericht von Herrn Hegemann. Herr Furch, der 1. Vorsitzende der BI, berichtete sodann, was der Verein in den letzten beiden Jahren alles geleistet hat. Der fleißige Leser kann dieses dieser Homepage entnehmen, sodaß ich an dieser Stelle nicht näher daruf eingehe. Spannend war die Frage des Vorstandes an die Mitglieder: Wie soll es weitergehen, wenn wir nach Durchsicht der Urteilsbegründung zu dem Schluß kommen, dass eine weitere gerichtliche Auseinanersetzung sinnlos ist?

Einstimmiger Tenor von den Mitgliedern war, dass wir den Kopf trotzt der Niederlage vor Gericht nicht hängen lassen dürfen. Zum einen hätten wir trotzdem viel erreicht. Ein Probeentnamegerät für Dioxine, Zusammenstutzen des Abfallartenkataloges, Reduzierung einiger Grenzwerte, all dieses wäre ohne die Arbeit der BI nie zustande gekommen. Wir haben was erreicht, und das ist nicht wenig. Für die Zukunft gibt es für die BI noch genügend Arbeit. Das Erreichte muß gesichert werden. Ohne die BI würde wohlmöglich der Abfalartenkatalog nach und nach aufgeweicht. Eine erhöhung der Mülmengen sei nicht auszuschließen. Was ist mit den alten Schwerölbefeuerten Kesseln, die manch einer nicht ganz unsachlich als "Dreckschleudern" bezeichnen möchte?
Für all diese Aufgaben wird die BI weiterhin benötigt!

Damit war eine wichtige Frage geklärt. Es geht weiter.
Deshalb gingen wir dann zu denn vereinsüblichen Dingen einer Haupversammlung über. Der Kassenwart stellte unserere Finanzsituation vor. Die Kassenprüfer trugen das Ergebnis ihrer Prüfung vor. Der Schriftführer trug den Geschäftsbericht vor und der Vorstand wurde entlastet.
Tornusmäßig standen einige Wahlen an:
Es wurden in Ihren Ämtern bestätigt: 1. Vorsitzender Winfried Furch, 1. Kassierer Sigfried Scholz, 1. Schriftführer Ulrich Winkelmann. Frau Ellen Pfennig stellte ihr am als Stellvertretende Vorsitzende zur Verfügung, da sie aus privaten und beruflichen Gründen nicht mehr zur Verfügung steht. In dieses Amt würde Herr Klaus Gödde gewählt.

Klaus Gödde
48499 Salzbergen


Hier noch ein paar Bilder von der Versammlung: