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Bürgerinitiative gegen Müllverbrennung in Salzbergen e.V. |
Presse

Quellenangabe: Lingener Tagespost, 27.01.2001, Lokales
Anwalt: Die Zeit arbeitet für die Bürgerinitiative Salzbergen
"Gegen Vorbescheid zur MVA Beschwerde bei EU einlegen" - Kritik an Gemeindeverwaltung - Oldenburg: Vorwürfe sind nicht neu
Salzbergen (pe)
Der Rechtsanwalt und Umweltgutachter der Bürgerinitiative (BI) Salzbergen gegen die geplante Müllverbrennungsanlage, Klaus Kall (Düsseldorf),
sieht gute Chancen, dass die BI ihren Kampf gegen die Realisierung der Anlage auf dem Gelände der Schmierstoffraffinerie
Salzbergen (SRS) gewinnen wird.
Der Jurist empfahl der BI am Donnerstagabend auf einer gut besuchten Versammlung im Saal Schütte, gegen den von der Bezirksregierung Weser-Ems erlassenen Vorbescheid Beschwerde bei der Europäischen Union einzulegen.
Im Februar letzten Jahres hatte die Bezirksregierung in ihrem Vorbescheid erklärt, dass die geplante Müllverbrennungsanlage am vorgesehenen Standort in Salzbergen zulässig sei, und den so genannten sofortigen Vollzug angeordnet. Damit ist gemeint, dass Klagen gegen den Vorbescheid keine aufschiebende Wirkung haben und die Planungen für das Projekt weiterlaufen können.
Gegen den Vorbescheid ist Klage erhoben worden beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Gleichzeitig laufe dort ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, um den "sinnlos angeordneten Sofortvollzug aufzubrechen", sagte Jurist Kall.
Nach seiner Auffassung hat die Bezirksregierung Weser-Erns gegen geltendes EU-Recht verstoßen. "Das europäische Anlagenzulassungsrecht kennt keinen Vorbescheid", erläuterte der Umweltgutachter. Kall sprach außerdem von einem "rechtlichen Mangel", dass die Bezirksregierung ihrer Pflicht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, nicht nachgekommen sei.
Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht ging im Übrigen nicht davon aus, dass das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in den nächsten Wochen über die Klagen in Sachen MVA entscheiden werde. "Die Zeit arbeitet für Sie", sprach der Jurist der Bürgerinitiative gute Erfolgsaussichten aus. Wenn sich solche Diskussionen über zwei oder drei Jahre hinziehen würden, "dann zieht die Karawane weiter". Mit dieser "Karawane" meinte Kall "Müllkartelle", die an einer Beschleunigung des Verfahrens großes Interesse hätten. Nur so könnten sie ihre Ziele erreichen. "Wehren Sie sich, dann werden Sie auch Erfolg haben", meinte der Anwalt.
Deutliche Kritik übten Kall und weitere Teilnehmer der Versammlung an Gemeindedirektor Karl-Heinz Mäteling in der MVA-Diskussion. Auslöser war ein einstimmiger Ratsbeschluss vom 22. Februar 1996, in dem der Rat eine Müllverbrennungsanlage in Salzbergen ablehnte. Der Rat folgte damit einem Antrag der SPD - allerdings nur zum Teil. Der Zusatz im Antrag der Sozialdemokraten, dass die Verwaltung aufgefordert werde, alle Schritte zu unterlassen, die zur Ansiedlung einer MVA in Salzbergen führen können, wurde nicht übernommen.
Gemeindedirektor Mäteling hätte dennoch nach diesem Beschluss entsprechende Änderungsvorlagen des Bebauungsplanes einbringen müssen, warf SPD-Fraktionschef Willi Jansen, selbst Mitglied der Bl, dem Verwaltungschef vor. Gröber könne man den Willen eines Rates nicht missachten, meinte Anwalt Kall.
Nach Angaben von Jansen wird die Salzbergener SPD in ihrem Programm für die Kommunalwahlen im September diesen Jahres die geplante MVA ablehnen. "Und wenn sie nicht zu verhindern ist, werden wir andere Standardsfordern", betonte der Sozialdemokrat. Die Gemeinde müsse außerdem das Prozessrisiko und damit verbundene mögliche Kosten übernehmen, forderte Jansen. Er sprach gleichzeitig dem Vorsitzenden der Bl, Winfried Furch, seinen Dank für dessen Engagement aus.
Auf Anfrage unserer Zeitung erklärte gestern die Sprecherin der Bezirksregierung in Oldenburg, Herma Heyken, dass die Vorwürfe Kalls der Behörde nicht neu seien. Fakt sei, dass der Vorbescheid im EU-Recht zwar nicht explizit genannt sei. "Das EU-Recht setzt aber nur den gesetzlichen Rahmen, der von den nationalen Regierungen ausgefüllt wird", erläuterte die Sprecherin. In Deutschland sei das Instrument des Vorbescheides im Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSch) geregelt. Das Gesetz solle zwar in Teilen modifiziert werden, "nach unserer Erkenntnis ist aber nicht geplant, am Instrument des Vorbescheides etwas zu ändern ", sagte die Sprecherin. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung sei im Rahmen des Standortvorbescheides gesetzlich nicht vorgeschrieben, erklärte Herma Heyken weiter. Die Vorwürfe von Kall würden also ins Leere gehen.
BI: Hier ein paar Fotos von der Veranstaltung
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| Winfried Furch, Klaus Kall |
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| Klaus Kall |
(Fotos: Klaus Gödde)