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Bürgerinitiative gegen Müllverbrennung in Salzbergen e.V. |
Presse

Quellenangabe: Lingener Tagespost, 20.07.2001, Kreis Emsland
SRS: Keine rechtlichen Gründe gegen Bau der MVA
Entscheidung des OVG zu Gunsten der Raffinerie - Bröring zufrieden - Furch: Erst mit Anwalt sprechen
Salzbergen
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat entschieden, dass gegen die Vollziehung des der Schmierstoffraffinerle Salzbergen (SRS) erteilten Vorbescheids seitens der Landesregierung zur Errichtung einer Müllverbrennungsanlage (MVA) keine Bedenken bestehen.
Der auf die Aussetzung der Vollziehung, des Vorbescheids gerichtete Antrag zweier Antragsteller, die gegen eine MVA in Salzbergen sind, wurde deshalb zurückgewiesen. SRS wird das Vorhaben nun wie vorgesehen planmäßig weiterführen.
Dazu heißt es in einer Presseerklärung der SRS: "Die Geschäftsführung der SRS begrüßt diese Entscheidung und sieht sich dadurch in ihrer Rechtsauffassung bestätigt, dass der Errichtung der Anlage keine rechtlichen Gründe entgegenstehen. [...]
Das Gericht bestätigte, dass es durch das Vorhaben der Raffinerie nicht zu Immissionen kommt, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren für die Gesundheit und das Eigentum der Antragsteller oder erhebliche Nachteile für sie herbeizuführen. Durch die Nebenbestimmungen des Vorbescheids werde sichergestellt, dass sich die Gesamtbelastung am Standort innerhalb der anerkannten Immissionswerte halten werde. Darüber hinaus werde es durch die Außerbetriebnahme der bisher mit Schweröl gefeuerten Kessel auch unter Einrechnung der aus der thermischen Abfallbehandlungsanlage hinzukommenden Belastung - zu einer deutlichen Senkung der Immissionsgesamtbelastung am Standort kommen. Durch die im Vorbescheid festgelegten Emissionsgrenzwerte werde der Gesundheitszustand der Antragsteller gewährleistet und dem immissionsschutzrechtlichen Minimierungsgebot Rechnung getragen. [...]
Vorgaben des EU-Rechts, die die Erteilung eines immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids ausschließen, existieren nicht. Es musste auch keine Alternativprüfung im Hinblick auf den Standort erfolgen, da eine solche Prüfung weder nach Iminissionsschutzrecht hoch nach den Bestimmungen über die ordnungsgemäß durchgeführte Umweltverträglichkeitsprüfung vorgesehen ist."
Auf Anfrage unserer Zeitung erklärte Oberkreisdirektor Hermann Bröring, dass er die Entscheidung des OVG zum geplanten Bau einer MVA in Salzbergen nachdrücklich begrüße. Eine von allen als neutral einzustufende Instanz habe bescheinigt, dass sich die Emissionen im Vergleich zum gegenwärtigen Stand deutlich verringern. Bröring: "Der Beschluss lässt an Eindeutigkeit nichts vermissen: Das Gericht hat sich mit allen vom Anwalt der Bürgerinitiative vorgebrachten Punkten sehr ausführlich auseinander gesetzt und sie in ihrer Gesamtheit als unbegründet zurückgewiesen."
Auch wenn das Hauptverfahren noch ausstehe, seien nunmehr alle Hindernisse aus dem Weg geräumt. Der Oberkreisdirektor: "Die auch für uns wichtige Frage der Gesundheitsgefährdung ist eindeutig mit Nein beantwortet worden." Außerdem habe man mit diesem Beschluss die entscheidende Barriere zur Sicherung der Arbeitsplätze in der SRS überschritten, äußerte sich Bröring zufrieden.
Für die Gemeinde Salzbergen betonte Gemeindedirektor Karl-Heinz Mäteling, dass das OVG in seinem Beschluss zum Ausdruck gebracht habe, dass die Bezirksregierung Weser-Ems in allen Punkten einen rechtmäßigen Vorbescheid erteilt habe. Insbesondere sei durch die teilweise niedrigere Festsetzung der Grenzwerte nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz der Gesundheitsschutz der Bevölkerung in jedem Fall gewährleistet. Ferner bestätige das Gericht eine deutliche Senkung der Immissionsgesamtbelastung, betonte der Gemeindedirektor abschließend.
Wie Winfried Furch als Vorsitzender der BI auf Anfrage unserer Zeitung erklärte, müsse er sich erst einmal mit seinem Anwalt über den Inhalt der Entscheidung des OVG besprechen.