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Bürgerinitiative gegen Müllverbrennung in Salzbergen e.V. |
Presse

Quellenangabe: Lingener Tagespost, 09.08.2001, Leserbrief
Rechtsanspruch
Zu der Berichterstattung über die Entscheidung des OVG Lüeburg zu MVA in Salzbergen nimmt Franz Kappelhoff aus Satzbergen wie folgt Stellung:
"In der Berichterstattung zur MVA in Salzbergen herrscht eine merkwürdige Argumentationsmelange vor: teilweise wird politisch, bisweilen (pseudo)wissenschaftlich ganz wesentlich aber gefühlig, so gut wie nie aber angemessen argumentiert. Das ist bei diesem Thema ebenso wie bei vielen anderen, weil es offenbar der Seelenhaushalt der Deutschen stets erfordert, von Ängsten (immer im Plural) geplagt zu sein. Abhilfe ist erkennbar nicht möglich, und auch das Hoffen auf die Wissenschaft ist müßig, weiß man doch seit langem, dass Sachverständige nur dann als "kritisch" und deshalb glaubvvürdig anerkannt werden, wann sie die je eigene Überzeugung bedienen.
Nach vielen Glaubenskriegen wissen wir, dass Weltanschauungsfragen (und um solche handelt es sich auch bei der MVA) weder durch sachliche Argumentationen noch durch Gewalt entschieden werden können. Richtigerweise hat sich die BI denn auch für den Rechtsweg entschieden, unterlässt es aber, die dann notwendige und allein adäquate juristische Argumentation zu wählen. Diese aber würde bedeuten, nicht das Wünsch- oder Machbare zu fordern, sondern zu prüfen, ob die Tatbestandsmerkmale der Errichtungs- und Betreibervorschriften erfüllt sind. Sind sie es - und sie sind es ganz offensichtlich - hat der Antragsteller einen Rechtsanspruch auf die Genehmigung, denn der Rechtsstaat ist ein Formalstaat.
Dass dies so ist, ergibt sich auch aus der Stellungnahme von Herrn Jansen, wenn er darauf hinweist, dass die Genehmigung der MVA von Anfang an nicht zu verhindern gewesen sei. Wenn er dann aber gleichwohl die BI in ihrer juristischen Auseinandersetzung bestärkte, hat er sie entweder zum Institutionenmissbrauch angestiftet oder sie darin bestärkt. Warum sich der CDU-Vorsitzende entschuldigen soll, wenn er auf diesen von Herrn Jansen eingeräumten Sachverhalt hinweißt, erschließt sich mir nicht.
Die Bl, die es mit Werten im Mikrogramm-Bereich sehr genau nimmt, scheitert kläglich beim Errechnen der Prozente von Prozenten: "Über 85 Prozent der Salzbergener Bevölkerung habe gegen die MVA gestimmt." Abgesehen von der Fragwürdigkeit einer solchen Volksbefragung ist diese Argumentation unehrlich. Richtig ist, dass sich über 85 Prozent der abgegebenen Stimmen gegen eine MV geäußert haben, nicht aber der wahlberechtigten Bevölkerung. Da aber eben nur ein Teil der Salzbergener an der Abstimmung überhaupt teilgenommen hat, liegt der Prozentsatz der Ablehnung bei der gesamten wahlberechtigten Bevölkerung bei unter 40 Prozent. Es darf bei der Vorbildung der Hauptträger der BI davon ausgegangen werden, dass sie die Prozentrechnung beherrschten. Also hat die BI weniger ein Mathematik- sondern mehr ein Redlichkeitsproblem,
Schließlich: Die "Drohung'", den Senat des OVG wegen der Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, ist - vorsichtig formuliert - albern. Was nach der Entscheidung passiert, ist Sache der Geschäftsstelle des Gerichts, nicht des Spruchkörpers. Aber: jeder blamieret sich, so gut er kann."
Franz Kappelhoff
Am Bahndamm 26
48499 Salzbergen