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Bürgerinitiative gegen Müllverbrennung in Salzbergen e.V. |
Presse

Quellenangabe: Lingener Tagespost, 03.08.2006, Lokales / Leserbrief
Genehmigter Wert überschritten
"Am 22.07.2006 titelte die Lingener Tagespost in fetten Lettern 'Emissionsgrenze ist nicht überschritten worden'. Diese Aussage alleine ist so falsch, weshalb sie im Untertitel auch gleich relativiert wird: 'Werte bei thermischer Abfallbehandlungsanlage in Salzbergen unter dem gesetzlichen Vorsorgewert'.
Was ist passiert? Der Kreistagsabgeordnete Willi Jansen hinterfragte die Gerüchte um erhöhter Dioxinemissionen bei der MVA Salzbergen. Als Antwort kam, dass der Grenzwert nach der 17. Bundesimmissionsschutzverordnung von 0,1 Nanogramm pro Kubikmeter nie überschritten wurde. Das ist sogar richtig, nur spielt dieser Wert für die MVA Salzbergen keine Rolle, denn für die Salzbergener MVA hat das Gewerbeaufsichtsamt in den Genehmigungsbescheid den Grenzwert von 0,05 ng/pro Kubikmeter festgeschrieben!
In der Vergangenheit wurde während einer Anfahrphase der MVA ein Wert von 0,074 Nanogramm pro Kubikmeter gemessen. 0,074 ist größer als 0,05 und zwar um 0,024 Nanogramm/Kubikmeter (=48 Prozent). Damit ist der genehmigte Grenzwert definitiv überschritten worden.
Wenn dann ein Sprecher der SRS-Eco-Therm erklärt, dass zwar der 'standortspezifische Grenzwert' überschritten, doch der 'zulässige Höchstwert noch um 30 Prozent unterschritten' worden sei, dann sollte er sich den Genehmigungsbescheid noch einmal durchlesen. Dort steht nämlich, dass der zulässige Höchstwert für Dioxine für die Anlage in Salzbergen 0,05 ng/Kubikmeter ist. Damit ist genau das der 'zulässige Höchstwert' und kein anderer!
In dem LT-Artikel wird weiterhin versucht, den Messwert von 0,074 Nanogramm/Kubikmeter in der Anfahrphase als Ausreißer darzustellen, da ja fünf weitere Messwerte aus dem normalen Betrieb der Anlage in Ordnung sind. Hier ist festzustellen, dass die Anlage im Normalbetrieb den Dioxingrenzwert einhält, was mich sehr freut. Allerdings scheint es in der Anfahrphase Probleme zu geben. Diese Vermutung liegt nahe, weil die Anfahrphase bei vergleichbaren Anlagen ebenfalls zu Grenzwertüberschreitungen führten und deshalb dieser einzige Messwert aus einer Anfahrphase vielleicht die Regel statt die Ausnahme ist.
Das scheint die Gewerbeaufsicht ähnlich zu sehen, denn immerhin sind Maßnahmen beschlossen worden, und die Wirksamkeit dieser Maßnahmen wird bei der nächsten Anfahrphase durch eine weitere Messung überprüft. Das würde man ja wohl kaum machen, wenn alles in bester Ordnung wäre."
Klaus Gödde
Lerchenweg 1
Salzbergen